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Stand 01.01.2008 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DJ Jens Kunert Discobel § 1 Vertragsgegenstand Es gelten, die im Veranstaltungsvertrag der Firma Jens Kunert vereinbarten Konditionen. § 2 Vertragsabschluss und Widerruf Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die Kopie des Veranstaltungsvertrages muss bis spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung an Jens Kunert zurück gesandt werden, das Original behält der Kunde.Der Kunde, hat das Recht den vereinbarten Veranstaltungsvertrag innerhalb von einer Frist von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich, bei Jens Kunert zu kündigen.Bei nicht fristgerechter Kündigung des Veranstaltungsvertrages, hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 50 % des im Veranstaltungsvertrages vereinbarten Honorars, mind.jedoch 100 € an Jens Kunert zu zahlen. § 3 Preise, Zahlung und Verzug Das im Veranstaltungsvertrag vereinbarte Honorar hat der Kunde in voller Höhe unmittelbar nach der Veranstaltung an J. Kunert in bar zu entrichten.Jens Kunert ist berechtigt vom Veranstalter zur Sicherung des Auftrages einen angemessenen Betrag in Vorleistung(Deposit) zu fordern.Sollten Restbeträge offen bleiben, werden diese mittels Inkassoverfahren und 5 % p.A. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet und eingefordert.Die Preise sind Nettopreise. § 4 Leistungserbringung und Haftung Die Leistungserfüllung der Firma Jens Kunert, umfasst den Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage, sowie die musikalische Beschallung der Veranstaltung für die Zeit die im Veranstaltungsvertrag festgelegt wurde. Auch Hintergrundmusik (z.B. beim Essen) und gewünschte Musikpausen gelten als Arbeitszeit der Firma J. Kunert. Sollten während des Zeitraums der Leistungserbringung einzelne Geräte der Tonanlage ausfallen, die zu einem Komplettausfall der Gesamtanlage führen, ist der Sachbestand der Nichterfüllung des Veranstaltungsvertrages gegeben und somit beschränkt sich die Haftung auf das festgelegte Honorar. Dies gilt nicht bei Fremdeinwirkung.Jens Kunert haftet nicht für Auftrittshindernisse bei höherer Gewalt, wobei Krankheit von mehreren Personen des Teams höherer Gewalt gleichsteht. Ein Anspruch auf das im Veranstaltungsvertrag vereinbarte Honorar besteht dann nicht.Vorzeitige Veranstaltungsbeendigung durch den Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Höhe des im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Honorars. Die Leistungserbringung der Firma Jens Kunert kann durch beliebigen Discjockey des Teams erbracht werden. Bei Schäden an Ton- und Lichtanlagen der Firma Jens Kunert, die durch Gäste der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Kunde die Verantwortung, und muss die Kosten der Schäden tragen.Der Kunde verpflichtet sich eine angemessene Stromversorgung zur Verfügung zu stellen.Die Firma Jens Kunert übernimmt keinerlei Kosten oder Haftung für die bei öffentlichen Veranstaltungen anfallenden Gebühren (GEMA). Der Kunde hat die Veranstaltung bei allen zuständigen Stellen anzumelden und die anfallenden Gebühren zu entrichten. Die Firma Jens Kunert spielt bei Veranstaltungen von folgenden Tonträgern Musik ab: CD, MC, LP, HD (MP3 Format). Dies ist bei den anfallenden GEMA- Gebühren zu berücksichtigen. Das Recht zum abspielen von Musik, von hier nicht aufgeführten Tonträgern behält sich die Firma Jens Kunert vor. § 5 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges Der Veranstltungsvertrag und die AGB´s unterliegen dem deutschen Recht.Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.Änderungen und Nebenabreden des Veranstaltungsvertrages bedürfen der Schriftform.Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift den Veranstaltungsvertrag und die AGB´s für den Bereich mobile Diskothek von Jens Kunert an. |